AGB

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit netDESIGN. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

2. Durchführung der Leistungen

  1. netDESIGN ist berechtigt, alle Aufgaben/Dienstleistungen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, mittels Fernwartung (Datenfernverbindung) durchzuführen.
  2. Alle durchgeführten Leistungen werden vom Auftragnehmer unter Angabe von Datum, Dauer und der Beschreibung der Aufgaben dokumentiert und dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt
  3. Das hinzuziehen von so genannten Freelancern bleibt dem Auftragnehmer frei. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt der Auftragnehmer zur Leistungserbringung verpflichtet.
  4. Bei allen WebPaketen wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 49,00 Euro netto fällig.
  5.  Pro WebPaket ist immer nur ein Domaineigner möglich.
  6. Die Berechnungsgrundlage einer Internet-Seite entspricht der Größe einer DIN A4 Seite.

3. Lizenzen und Hardware

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für den Betrieb des Systems sämtliche Hard- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Hard- und Software dazu ist vom Auftraggeber zu erwerben.
  2. Die Datenfernwartungssoftware wird vom Auftragnehmer kostenfrei gestellt.
  3. Die Anschaffung neuer Hard- und/oder Software erfolgt auf Grundlage eines Angebots und der Auftragserteilung des Auftraggebers.
  4. Der Auftraggeber ist für sämtliche Lizenz- und Urheberrechte der gesamten installierten Software verantwortlich und stellt netDESIGN hinsichtlich sämtlicher diesbezüglicher Ansprüche Dritter frei.

4. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Vergütung von netDESIGN ist im Angebot, welches Vertragsbestandteil ist, geregelt. Zudem gilt die aktuelle Preisliste.
  3. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Einzelheiten darüber werden in Punkt 4 unserer AGB festgehalten.
  4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
  5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über den Diskontsatz zu berechnen.
  6. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf die im Angebot festgehaltenen Komponenten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
  7. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Auftraggeber technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
  8. netDESIGN ist berechtigt die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. Wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung im wesentlich hinausgeht hat der Auftraggeber das Recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. Das gilt nicht für Preisanpassungen, die ausschließlich auf eine Änderung des Umsatzsteuersatzes zurückzuführen sind. Solche Preisänderungen sind jederzeit möglich.
  9. Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen. Alle Arbeiten, die außerhalb dieser Geschäftszeiten durchgeführt werden, werden mit einem um 50% erhöhtem Arbeitslohn der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste berechnet.
  10. Für Arbeiten beim Kunden berechnet netDESIGN innerhalb von Krefeld eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 19,00 Euro.

5. Datensicherheit

  1. Der Auftraggeber stellt netDESIGN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
  2. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
  3. Die Server von netDESIGN werden regelmäßig gesichert. Für den unerwarteten Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an netDESIGN zu übermitteln.
  4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

6. Servicebeschreibung, Zahlung und Kündigung

  1. Mit Datum der Annahme des Angebots kommt ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren über die Nutzung unseres Service zustande. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren kostenlos, jedoch ohne Gewähr an die DENIC eG weitergeleitet. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die DENIC eG bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens netDESIGN ausgeschlossen.
  3. Programmierungen werden nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt und für aktuelle Browser zum Zeitpunkt der Programmierung entwickelt. Eine Anpassung an alte Browser bedarf einem gesonderten Auftrag und wird entsprechend des Aufwands berechnet.
  4. Unserer Preisgestaltung liegt ein rationelles Inkasso zugrunde. Aus diesem Grund ermächtigt der Auftraggeber netDESIGN anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto per SEPA-Lastschriftenverfahren abzubuchen. Die Einzugsermächtigung erstreckt sich ebenfalls auch auf aus Angeboten und Verträgen ergebende nachträgliche Entgelte und sonstige Kaufpreise. Weiter wird das SEPA-Lastschriftenverfahren auch auf neue, vom Kunden mitgeteilte, Konten übertragen. Für SEPA-Lastschriftverfahren stimmt der Auftraggeber einer Abkürzung der Vorabankündigungsfrist von 14 Tagen auf 3 Tage zu und akzeptiert die Rechnungsstellung als Pre-Notification.
  5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle ist netDESIGN berechtigt, die Internet Präsenz des Auftragsgebers sofort zu sperren. Sollten der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen oder der Auftraggeber in einem Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sein, so wird der Service der Firma netDESIGN umgehend eingestellt und die Domain bei der DENIC eG gekündigt.
  6. Die sich aus dem Vertrag ergebenden monatlichen Gebühren (z. B. für Filtersysteme wie Spamfilter) und Lizenzgebühren werden jeweils ab Vertragsdatum für 1 Jahr im Voraus erhoben.
    • Einmalige Entgelte (z. B. Kaufpreise für Hard- und Software) werden wie folgt fällig:
      • 50% bei Auftragserteilung
      • 50% bei Lieferung
    • Erstellungspauschalen für Internetpräsentationen
      • 50% bei Auftragserteilung
      • 50% bei Fertigstellung
  7. Sollte die Internetpräsentation aus Nichtverschulden von netDESIGN nicht innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung fertig gestellt werden können, so wird die Erstellungspauschale sofort fällig.
  8. In der Erstellungspauschale für eine Internetpräsentation ist die Erstellung von 3 Layoutentwürfen kostenlos enthalten. Für weitere Layoutentwürfe wird eine Sonderzahlung in Höhe von 99,00 Euro pro weiterem Layoutentwurf erhoben.
  9. Der Service der kostenlosen Aktualisierung von einzelnen Internetseiten pro Monat beinhaltet ausschließlich bereits bestehende Seiten. Die Anzahl der zu aktualisierenden Seiten ist im Angebot festgehalten. In der Aktualisierungspauschale ist nicht die Erstellung neuer Internetseiten enthalten. Neue Seiten werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste separat in Rechnung gestellt.
  10. Der WebCounter wird ab Auftragserteilung berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von netDESIGN erbrachten Dienstleistungen und gelieferte Hard- sowie Software bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Auftrag, Eigentum von netDESIGN. Die Nutzungsrechte gehen in dem im Auftrag vereinbarten Umfang ebenso erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

8. Veröffentlichte Inhalte

Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Auftraggeber netDESIGN von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig.

Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Auftraggeber erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist.

Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicherRechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten.

Dem Auftraggeber ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

9. Haftung, Schadensersatzansprüche

Für die Webserver garantiert netDESIGN eine Verfügbarkeit des Service von 99%. Monatlich werden von netDESIGN 1% der Betriebszeiten für durchzuführende Wartungsarbeiten verwendet.

Soweit es technisch durchführbar ist, werden Wartungsarbeiten an den Webservern an Wochenenden, Feiertagen oder Werktags zwischen 2:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt.

Unsere Dienstleistung ist die Bereithaltung der Webseiten der Auftraggeber zum Abruf auf unserem www-Server, Für Störungen innerhalb des Internets können wir keine Haftung übernehmen.

Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

netDESIGN ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich netDESIGN für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Krefeld. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Krefeld.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Projektumsetzung verpflichtet. Er hat netDESIGN alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

Spätestens nach der Freigabe des Layouts und des Konzepts der Internetseite hat der Auftraggeber netDESIGN alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte und Bilder) zur Verfügung zu stellen.

12. Beendigung

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig und kann netDESIGN das vereinbarte Projekt aus diesem Grund nicht fertigstellen, ist netDESIGN berechtigt, dies abzumahnen und dem Auftragsgeber eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Lässt der Auftraggeber diese Frist verstreichen, ist netDESIGN berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

In diesem Fall der vorzeitigen Beendigung kann netDESIGN die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftragsgeber vorgesehenen Kapazitäten verlangen. Darüber hinaus kann netDESIGN eine angemessene Entschädigung vom Auftragsgeber verlangen.

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