Bereits 2018 haben wir Sie zum ersten mal über die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) informiert. Neue Gerichtsurteile sorgen jetzt für Abmahnwellen, von denen Sie ggf. derzeit auch betroffen sind. Wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Die Datenschutzstandards wurden damit in der kompletten Europäischen Union vereinheitlicht. Es wird hauptsächlich der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt.
Im folgenden Video finden Sie eine schnelle Erklärung zur DSGVO und die Auswirkung auf Unternehmen.
Wen betrifft die DSGVO?
Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet. Das können klassische Daten, wie Telefonnummer oder Name sein, aber auch die E-Mail oder IP Adresse fallen unter die EU - Verordnung.
Ob die Daten "lokal" in Unternehmen verarbeitet werden oder auf einer Website ist in dem Fall egal. An dieser Stelle möchten wir uns aber hauptsächlich auf die Websites konzentrieren.
Was hat sich seit 2018 geändert?
Nachdem direkt nach dem Start der DSGVO die ersten Abmahnungen ausgesprochen worden sind, wurden bis heutig unzählige Gerichtsurteile gesprochen, die Unternehmen zum Teil hohe Strafzahlungen abverlangten.
Ganz aktuell ist ein Urteil des Landgerichts München, bei dem einer privat Person ein Schadensersatz in Höhe von 100€ zugesprochen wurde, weil eine Website s.g. Google Web Fonts einsetzte. Dieses Urteil sorgt derzeit für eine Abmahnwelle, wobei Personen von den Unternehmen 100€ Schadensersatz fordern oder mit einer Klage und damit hohen Gerichtskosten drohen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wir empfehlen Ihnen dringend die DSGVO jetzt auf Ihrer Website umzusetzen. Denn viele Rechtsanwälte beurteilen das Urteil als "Freibrief für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen". Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO auf Ihrer Website. Das beinhaltet auch ein sicheres Cookie Management sowie die konforme, lokale Einbindung der Google Fonts.
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung?
Gerne können wir die Integration mit Ihnen zusammen durchführen. Wir erstellen mit Ihnen und e-Recht24 eine Datenschutzerklärung und setzen technische Vorgaben entsprechend um.