Ratgeber: Cookies auf Websites

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Ende September 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein erstes Urteil bzgl. Cookies auf Websites & Shops gefällt, das jeden Betreiber trifft. Gerne möchte ich Sie über dieses Urteil informieren und Sie dabei unterstützen Ihre Website sicherer zu machen.

Hinweis:

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung! Im Rahmen unserer Arbeit mussten wir uns intensiv mit den Datenschutzbestimmungen und Cookies beschäftigten. Wir sind jedoch keine Juristen noch Datenschutz-Experten. Wir können weder für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte die Haftung übernehmen.

Kurz Erklärt:

Was sind eigentlich Cookies?


Cookies sind kleine Textdateien, die von einer besuchten Website auf dem eigenen Computer gespeichert werden. Sie speichern zum Beispiel Informationen wie die bevorzugte Sprache oder andere persönliche Seiteneinstellungen. Wird die Website erneut besucht, werden die Cookie – Informationen wieder an die Seite übermittelt, sodass Ihnen eine mehrsprachige Website zum Beispiel direkt in der gewünschten Sprache angezeigt wird. Diese Textdateien sind aber auch dafür notwendig, um Websitestatistiken zu erstellen und werden auch für personalisierte Werbung genutzt.

Cookies werden aber nicht nur durch die eigene Website gesetzt, sondern auch durch das Einbinden fremder Inhalte. Zum Beispiel wenn man dem Nutzer über eine interaktive Karte von Google zeigen möchte, wo er das Unternehmen findet oder etwa ein Video von Youtube auf der Website einbindet.

Cookies sind also in vielerlei Hinsicht nicht nur für den Websitebetreiber wichtig, sondern erleichtern dem User auch die Nutzung einer Seite.

Nutzt meine Website auch Cookies?

Ja. Jede Website nutzt Cookies. In vielen Fällen sind das keine Werbecookies, sondern essentielle Cookies, die benötigt werden um die Website nutzerfreundlich zu bedienen oder das Weberlebnis für den Nutzer zu verbessern.

Die Änderungen 

Was sagt das Urteil?


Kurz zusammengefasst sagt der EuGH, dass es nicht mehr ausreicht die User mit einem Banner auf Cookies hinzuweisen. Laut Urteil muss der User aktiv selbst den Cookies zustimmen und muss darüber informiert werden, welche Cookies genutzt werden.

Welche Strafen gibt es für Verstöße?

Die Strafen werden individuell verhandelt. Grundsätzlich sind für Verstöße im Datenschutz Strafen in Höhe von bis zu 10 Mio Euro oder 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs möglich (je nachdem, welcher der Beträge höher ist). Zuletzt erhielt die "Deutsche Wohnung" zum Beispiel ein Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Mio Euro für diverse Datenschutzverstöße. Aber auch kleinere Unternehmen hat es bereits getroffen. So musste das Hamburger Unternehmen "Kolibri Image" einen mittleren, vierstelligen Betrag zahlen.


Was auf Ihrer Website jetzt geändert werden sollte:

Wir empfehlen Ihnen jetzt bei jedem Nutzer die Einwilligung für die Cookies einzuholen und Sie darüber zu informieren wie und welche Cookies auf Ihrer Website eingesetzt werden.

Dazu sollte ein Hinweis eingesetzt werden. Hier kann der User mit „Ich akzeptiere“ nun, wie vom EuGH gefordert, ausdrücklich den Cookies zustimmen. Außerdem kann er die Cookie - Einstellungen noch individuell anpassen und sich hier auch über die Art der Cookies informieren.

Erst nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat wird der entsprechende Cookie gesetzt. Gerne passen wir Ihre Website wie oben beschrieben an, sodass Sie mit Ihrer Website auf der sicheren Seite sind.


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